________________________________________________________________________________ Deutsches Haus 50-52/99 Auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin ist in der letzten Woche ein 21jähriger Äthiopier von einem Unbekannten niedergestochen worden. Wie das Opfer mitteilte, habe ihn der Unbekannte mehrfach angerempelt und dann ein Messer gezückt und zugestochen. Der Messerstecher tauchte anschließend in der Menge unter. Der Äthiopier musste mit einer Stichverletzung in der Leistengegend ins Krankenhaus gebracht werden. Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 20 Jahren haben in der letzten Woche zum zweiten Mal versucht, ein Asylbewerberheim in der Ortschaft Eulatal bei Leipzig (Sachsen) anzuzünden. Bei einer Kontrolle des Autos der beiden jungen Männer, das in der Nähe des Heims geparkt war, hatte die Polizei zwei funktionstüchtige Brandsätze gefunden und die beiden Insassen festgenommen. Bei der Vernehmung gaben die beiden an, dass sie bereits am 14. November zusammen mit drei weiteren Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren einen Brandanschlag auf dasselbe Asylbewerberheim verübt hatten. Die Heimbewohner hatten damals den Brand löschen können. Als Motiv gaben die Täter Fremdenfeindlichkeit an. Nach ihrer irrtümlichen Festnahme durch ein Sondereinsatzkommando wollen türkische Messebesucher die Düsseldorfer Polizei verklagen. Die fünf Ärzte und Geschäftsleute waren im November auf der Düsseldorfer Prachtmeile »Kö« gemeinsam mit einem mutmaßlichen Erpresser festgenommen und erst einen Tag später wieder freigelassen worden. Der Türkische Generalkonsul in Düsseldorf, Fatih Ceylan, sagte, dass einige der Männer bei der Festnahme geschlagen worden seien. Ein Koblenzer Arbeitsrichter hat einem ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter vorgehalten, dass auch deutsche Kriegsgefangene erfroren oder »in der Wolga ertränkt« worden seien. In dem umstrittenen Beschluss rechnet der Vorsitzende der Ersten Kammer, der zugleich Gerichtsdirektor ist, dem 79jährigen Kläger das Schicksal deutscher Kriegsgefangener vor. Der Richter erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Deutschen, die zur Zwangsarbeit an Frankreich ausgeliefert wurden und deren Situation »in vielen Fällen schlimmer« gewesen sein soll »als in den ehemaligen deutschen Konzentrationslagern«. Der Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart trennt sich mit sofortiger Wirkung von seinem Lizenz-Spieler Thorsten Legat. Der 31jährige Legat hatte im Kraftraum des Clubs auf ein Poster, das seinen dunkelhäutigen Teamkollegen Pablo Thiam mit einer Trinkflasche zeigt, das Wort »Negersaft« geschrieben. Flüchtlinge aus der südserbischen Provinz Kosovo haben keinen Anspruch darauf, als Asylberechtigte anerkannt zu werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz letzte Woche in Koblenz. Nach Auffassung der Richter besteht auch für Angehörige der serbischen Bevölkerungsminderheit und Roma derzeit keine Gefahr von politischer Verfolgung. Die Richter argumentierten, dass nach geltendem Recht politische Verfolgung allein staatliche Verfolgung sei. Seit Juni 1999 übe die Bundesrepublik Jugoslawien jedoch keine staatliche Kontrolle mehr im Kosovo aus. Kfor und die Uno hätten die frühere staatliche Macht ersetzt. Das Bundesinnenministerium rechnet damit, dass es auch in diesem Jahr nicht mehr als 100 000 Asylbewerber in die Bundesrepublik schaffen werden. Bis November hätten lediglich 88 050 Personen Asyl beantragt, teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) letzte Woche mit. Von 120 314 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in diesem Jahr bearbeiteten Asylanträgen seien lediglich 3 823 anerkannt worden, das sind 3,2 Prozent. Die baden-württembergische Landesregierung will über eine Initiative im Bundesrat erreichen, dass in Zukunft abgelehnte Asylbewerber auch bei laufendem Asylfolgeantrag abgeschoben werden dürfen. Darüber hinaus wäre es dann auch möglich, Flüchtlinge, die sich bei der Passbeschaffung nicht kooperativ zeigen, in Beugehaft zu nehmen. Eine erneute Einreise soll erst nach fünf Jahren und nach Erstattung der Abschiebekosten erlaubt sein und die für eine Ausweisung ausreichende Strafuntergrenze soll auf zwei Jahre gesenkt werden. Menschen ohne deutschen Pass, die verdächtigt werden, kriminelle Vereinigungen zu unterstützen, könnten noch vor einer Verurteilung ausgewiesen werden. Der Bundesgrenzschutz (BGS) hat am 7. Dezember beim deutsch-tschechischen Grenzübergang Schirnding (Bayern) 43 Flüchtlinge aus Afghanistan festgenommen. Einer von ihnen wurde zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, die anderen direkt nach Tschechien zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim (Baden-Württemberg) hat Anklage gegen den 19jährigen Herausgeber einer antisemitischen Publikation mit dem Titel »Der Sturmführer - brauner Beobachter aus Baden« erhoben. Für das im Oktober 1998 erschienene Machwerk hatte der 23jährige Stefan Michael Bar einen Aufsatz mit dem Titel »Wenn das der Führer wüßte« verfasst, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft volksverhetzende Thesen enthält. Bar ist dem Gericht bekannt, da er bereits eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt hat. Grund: Mit Komplizen verwüstete er jüdische Friedhöfe in der Pfalz und beschmierte Grabsteine mit nationalsozialistischen Parolen. Zugleich sah es das Gericht als erwiesen an, dass er per Telefon Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde in Mannheim mit dem Tode gedroht hat. 44 Menschen aus dem Kosovo, die im April dieses Jahres vor dem Krieg nach Frankfurt/Main (Hessen) geflohen waren, haben nun von der dortigen Ausländerbehörde die schriftliche Aufforderung erhalten, Deutschland bis zum 15. Januar zu verlassen. Am 8. Dezember wurden im hessischen Lahn-Dill-Kreis sieben Männer und eine Frau aus Sri Lanka festgenommen, die auf einem britischen Lkw aus Belgien eingereist waren. Sie sollen nach dem Willen der Ausländerbehörde des Kreises nach Belgien abgeschoben werden. In den vergangenen zwölf Monaten wurden in mindestens 36 Zeitungs-Artikeln Beschuldigte ohne Begründung als Sinti, Roma oder Zigeuner bezeichnet - obwohl eine Richtlinie des Deutschen Presserats eine solche Begründung verlangt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat am 7. Dezember Beschwerden in diesen Fällen eingelegt. Zwei Männer haben in der vergangenen Woche eine Studentin aus Kamerun vor einem Wohnheim der Universität Cottbus (Brandenburg) mit einem Messer bedroht und angegriffen. Die 21jährige hatte Glück: Sie konnte unverletzt entkommen und die Polizei alarmieren. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein Beamter eines Sondereinsatz-Kommandos der niedersächsischen Polizei in Braunschweig Ende letzter Woche auf einen bulgarischen Asylbewerber geschossen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Zuvor hatte die zuständige Ausländerbehörde in Hannover dem Mann noch schriftlich zugesichert, bis zur Klärung keine Zwangsmaßnahmen vorzunehmen. Das aber hinderte die Behörde nicht daran, trotz fachärztlicher Atteste, u.a. des Berliner Zentrums für Folteropfer, auf einer Untersuchung durch einen Amtsarzt zu bestehen und die Abschiebung nicht auszusetzen. Obwohl der von der Polizei kontaktierte Arzt vom Zentrum für Folteropfer eindringlich darum gebeten hatte, den Einsatz abzubrechen, wurde lediglich der Befehl umgewandelt: Der Mann sollte nicht mehr abgeschoben, sondern vor sich selbst geschützt werden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 13. Dezember den Asylantrag eines 35jährigen Mitglieds der algerischen Islamischen Heilsfront (FIS) abgelehnt. Mit »beachtlicher Wahrscheinlichkeit« drohe dem Mann keine »unmenschliche oder erniedrigende Strafe«, befand das Gericht. Vor allem in den großen Städten sowie im Süden und Osten des nordafrikanischen Landes habe sich die Menschenrechtslage merklich verbessert. Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht verabschiedet, denen der Bundesrat im Februar zustimmen soll. Bis dahin gelten für die Einbürgerung »vorläufige Anwendungshinweise« aus dem Bundesinnenministerium. Wer demnach künftig Deutsche oder Deutscher werden möchte, muss u.a. Zeitungsartikel lesen und deren Inhalt mündlich wiedergeben, um ihre bzw. seine deutschen Sprachkenntnisse unter Beweis zu stellen. Die Überprüfung der ebenfalls erforderlichen verfassungstreuen Gesinnung wird in der Vorschrift bewusst nicht explizit geregelt. Somit können die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen auch weiterhin eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz stellen. Marieluise Beck, die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, hat am vergangenen Freitag den ersten Migrationsbericht vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass in den Jahren 1997 und 1998 deutlich mehr Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland weg- als zugezogen sind. Der größte Teil der in den neunziger Jahren aus dem Ausland zugewanderten Frauen und Männer habe sich nicht auf Dauer in Deutschland niedergelassen. http://www.jungle-world.com ________________________________________________________________________________ no copyright 1999 rolux.org - no commercial use without permission. is a moderated mailing list for the advancement of minor criticism. more information: mail to: majordomo@rolux.org, subject line: , message body: info. further questions: mail to: rolux-owner@rolux.org. archive: http://www.rolux.org