________________________________________________________________________________ Deutsches Haus 39/99 Zwei 17jährige haben am 9. September in Dresden (Sachsen) einen tunesischen Asylbewerber angegriffen und verletzt. Die beiden Deutschen schlugen und traten auf den 21jährigen Mann ein und stießen ihn dann gegen eine Schranke. Nachdem Polizeibeamte die Jugendlichen zunächst festgenommen hatten, ließen sie sie auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder laufen. "Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" gegen die Einführung einer Chipkarte für Asylbewerber hat der hessische Datenschutzbeauftrage Friedrich von Zezschwitz geäußert. Eine von Bundeinnenminister Otto Schily (SPD) in Auftrag gegebene Studie sieht den obligatorischen Einsatz der Chipkarte als Identitätsausweis für Asylbewerber vor. Auf der Karte sollen neben Angaben über den Aufenthaltsstatus auch Daten der Melde-, Arbeits- und Sozialbehörden enthalten sein. Zezschwitz kritisierte, daß für keine andere Bevölkerungsgruppe die Verpflichtung bestehe, ein solches Kontrollinstrument mit sich zu führen. Würden die Chipkarten-Pläne des Innenministeriums durchgesetzt, sei dies für Asylbewerber ein "einschneidender und mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbarer Schritt". In Rathenow (Brandenburg) hat am Abend des 11. September ein deutscher Jugendlicher einen 21jährigen indischen Asylbewerber angegriffen und verletzt. Der angetrunkene, 17 Jahre alte Täter habe sein Opfer aus Ausländerfeindlichkeit dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, hieß es bei der Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Potsdam kam der Deutsche wieder frei. Nach Ansicht deutscher Richter werden Kurden in der Türkei auch nach dem Todesurteil gegen PKK-Chef Abdullah Öcalan nicht als Gruppe verfolgt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster befand in der letzten Woche, daß Kurden auch weiterhin "in keinem Landesteil der Türkei" einer politischen Verfolgung allein wegen ihrer "Volkszugehörigkeit" ausgesetzt seien. Abgelehnte kurdische Asylbewerber, die sich vor ihrer Ausreise aus der Türkei und später in Deutschland nicht als PKK-Aktivisten betätigt hätten, seien daher bei ihrer Rückkehr in die Türkei "nicht gefährdet". Das Gericht stützte sich bei seiner Einschätzung auf aktuelle Gutachten und den neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei. Dessen Staatsminister Ludger Volmer hatte Anfang September angekündigt, daß der Bericht "an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig" lassen werde. Wegen der Leugnung des Holocaust hat das Amtsgericht Cottbus (Brandenburg) am 13. September Bewährungsstrafen gegen zwei Deutsche in Höhe von jeweils zehn Monaten verhängt. Zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren hatten bei einer Diskussionsveranstaltung mit israelischen Journalisten im brandenburgischen Greifenhain die Vernichtung von sechs Millionenen Juden während des Nationalsozialismus abgestritten - und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht, wie das Gericht jetzt entschied. Der 25jährige, der sich selbst als Nationalsozialist bezeichnet, war erst im Juli wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die beiden Verteidigerinnen hatten auf Freisprüche plädiert, weil die Angeklagten - so ihre Argumentation - den Holocaust nicht geleugnet, sondern lediglich Fragmente eingebracht und Fragen zur Zahl der während des NS umgekommenen Juden gestellt hätten. http://www.jungle-world.com ________________________________________________________________________________ no copyright 1999 rolux.org - no commercial use without permission. is a moderated mailing list for the advancement of minor criticism. more information: mail to: majordomo@rolux.org, subject line: , message body: info. further questions: mail to: rolux-owner@rolux.org. archive: http://www.rolux.org