________________________________________________________________________________ Deutsches Haus 38/99 In Borna (Sachsen) hat sich im August eine Bürgerinitiative gegen die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in der Gemeinde gegründet. Per Unterschriftenliste sammelt die Initiative nun Stimmen, um zu verhindern, daß die Unterzeichner in "einer Straßenbreite von anderen Kulturen und Mentalitäten" leben müssen. Erst am 6. September wurde bekannt, daß der kurdische Asylbewerber Mehmet Korkmaz bereits am 30. August aus Stuttgart (Baden-Württemberg) abgeschoben wurde. Der Staatenlose hatte zuvor schwere Vorwürfe gegen den Stuttgarter Bundesgrenzschutz (BGS) erhoben. Nachdem BGS-Beamte Korkmaz vernommen hatten, fanden Ärzte bei einer klinischen Untersuchung zwanzig Hämatome an seinem Körper. Diese stammen nach Angaben der Anwältin des Abgeschobenen von Schlägen und Tritten der Polizisten - gegen vier der Beamten erstattete sie nun Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Ebenfalls am 6. September wandte sich der Bayerische Flüchtlingsrat mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit: Der 34jährige Kurde Mehmet Guelsoy soll nach einem Beschlusses der Ausländerbehörde im Landratsamt Oberallgäu/ Sonthofen (Bayern) abgeschoben werden. Guelsoy gilt als PKK-Sympathisant. Er ist 1994 nach Teilnahme an einer Newroz-Veranstaltung in Augsburg festgenommen und dort u.a. wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. In Potsdam (Brandenburg) nahm die Polizei am 6. September drei deutsche Männer fest. Diese hatten zuvor einen vietnamesischen Asylbewerber geschlagen und getreten. Am 7. September brannte in Köln ein Asylbewerberheim. Dabei wurden zwei Männer beim Sprung aus einem Fenster des ersten Stockwerkes verletzt. Die Polizei wollte einen fremdenfeindlichen Hintergrund nur vorerst ausschließen. Am selben Tag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in letzter Instanz, daß internationale Fluggesellschaften, die die Bundesrepublik anfliegen, nur Fluggäste mit gültigem Visum bzw. Einreiseerlaubnis befördern dürfen. Bei dem Urteil handelt es sich um die Bestätigung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes von 1998, das eine Vorschrift des novellierten Ausländergesetzes für verfassungskonform erklärt hatte. Dagegen geklagt hatten Air France und Air India. Bei einer Baustellenkontrolle in Berlin wurden am 7. September 15 Arbeiter festgenommen, die keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorweisen konnten. Zwölf von ihnen wurden sofort abgeschoben. Vor dem Cottbusser Landgericht begann in der letzten Woche die Beweisaufnahme gegen elf Männer aus der rechtsextremen Szene Gubens (Brandenburg), die im Februar den 28jährigen Omar Ben Noui angegriffen und verfolgt hatten. Der algerische Asylbewerber verblutete auf der Flucht. Eine Vertreterin der Nebenklage bezeichnete die Anträge der Verteidigung als "Verschleppungstaktik". Der Bundesgerichtshof hat am 7. September das Urteil gegen den Lübecker Kirchenbrandstifter (Schleswig-Holstein) als rechtskräftig bestätigt. Der Angeklagte hatte 1998 die Tür der Lübecker St. Vincent-Gemeinde, die mehreren Flüchtlingsfamilien Kirchenasyl gewährt hatte, mit Hakenkreuzen beschmiert und die Kirche danach angezündet. Der damals 19jährige war zuvor zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden und danach in Revision gegangen. http://www.jungle-world.com ________________________________________________________________________________ no copyright 1999 rolux.org - no commercial use without permission. is a moderated mailing list for the advancement of minor criticism. more information: mail to: majordomo@rolux.org, subject line: , message body: info. further questions: mail to: rolux-owner@rolux.org. archive: http://www.rolux.org