________________________________________________________________________________ Deutsches Haus 33/99 Nach einem am 11. Juni verübten Überfall auf eine Gruppe von Asylbewerbern in einer Straßenbahn in Cottbus (Brandenburg) ist am 2. August gegen zehn deutsche junge Männer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben worden. Den Beschuldigten im Alter zwischen 15 und 26 Jahren wird vorgeworfen, elf Afrikaner geschlagen und getreten zu haben. Bei dem Angriff wurden sieben Asylbewerber und eine 15jährige schwangere Deutsche verletzt. Das Amtsgericht München verurteilte vergangene Woche einen 44jährigen Kaufmann zur Zahlung von 2 400 Mark Geldstrafe, weil er in einer S-Bahn eine Gruppe von Schwarzafrikanern mit den Worten "Scheiß Nigger" und "Redet gefälligst Deutsch" beleidigt hatte. 14 Skinheads wurden am 2. August in Groß Kreutz (Brandenburg) nach dem Überfall auf einen vietnamesischen Textil-Verkaufsstand festgenommen. In den Wohnungen der Rechtsradikalen fand die Polizei Waffen mit nationalsozialistischen Symbolen. Nun müssen sie sich vor Gericht wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und öffentlicher Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen verantworten. Am 4. August haben Rechtsradikale Hakenkreuze und nationalsozialistische sowie rassistische Parolen an die Wände eines vietnamesischen Imbiß-Standes gesprüht. Allein in Berlin wurden in diesem Jahr bereits 132 Minderjährige in Abschiebehaft genommen. 50 von ihnen verbrachten zwei Tage in den Haftanstalten, bevor sie entlassen oder abgeschoben wurden. Neun waren drei bis fünf Tage inhaftiert, 27 weitere acht bis zehn Tage. 20 Minderjährige mußten zehn bis 30 Tage in Abschiebegewahrsam bleiben, 13 noch länger. Um Abschiebehaft zu verhängen, reicht den Behörden der vermeintlich begründete Verdacht, daß der Betroffene sich der Abschiebung entziehen will. Eine Straftat müssen die Flüchtlinge nicht begangen haben. Um seine Abschiebung nach Istanbul zu verhindern, hat sich am 4. August ein Kurde selbst angezündet. Auf dem Weg zum Düsseldorfer Flughafen griff der Asylbewerber mit gefesselten Händen in seine Hosentasche und zündete sein Taschentuch an. Die Flammen schlugen auf seine Kleidung über und verursachten Verbrennungen an den Oberschenkeln und der Brust. Dann erstickten die Begleiter des Kurden das Feuer. Fluggesellschaften, die Passagiere ohne gültige Papiere nach Deutschland fliegen, müssen nicht nur den Rückflug, sondern auch die Bewachung der unerlaubt ins Land gekommenen Ausländer bezahlen. Das hat am 2. August der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Ohne Erfolg hatten sich Flugfirmen gegen die nach ihrer Ansicht überzogenen Kontrollpflichten gewehrt. Das Gericht verwies auf das Ausländergesetz, wonach die Firmen den Rückflug, aber auch "andere Kosten" bezahlen müßten. http://www.jungle-world.com ________________________________________________________________________________ no copyright 1999 rolux.org - no commercial use without permission. is a moderated mailing list for the advancement of minor criticism. more information: mail to: majordomo@rolux.org, subject line: , message body: info. further questions: mail to: rolux-owner@rolux.org. archive: http://www.rolux.org